Auszüge aus der S A T Z U N G
der Bürgerstiftung Aichacher Jahrtausendweg

Am 31.12.1999 erwarben Bürger des „Aichacher Landes“ 2000 von ihnen selbst gestaltete Pflastersteine. Im Stadtpark der Stadt Aichach wurde mit diesen Steinen ein Weg angelegt, der als „Aichacher Jahrtausendweg“ benannt wurde.

Diese Idee eines Gemeinschaftswerkes von Bürgern des „Aichacher Landes“, entstanden in der Redaktion der Aichacher Zeitung, ist im Hinblick auf die außerordentlichen Herausforderungen und Belastungen für die Bürger in unserem schnelllebigen, erfolgs- und konsumorientierten Zeitalter als zukunftsweisendes Symbol für die Notwendigkeit von Solidarität und Bürgersinn im beginnenden neuen Jahrtausend zu verstehen.

Diesem Grundgedanken schließen wir uns an. Losgelöst von parteipolitischen Zwängen wollen wir uns unbürokratisch und instanzenlos, unmittelbar und zeitnah um Bedürfnisse und Nöte der Bürger des „Aichacher Landes“ kümmern. In diesem Sinne haben wir die „Bürgerstiftung Aichacher Jahrtausendweg“ gegründet.

Stiftungszwecke

(1)    Ein Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung vorwiegend von Bürgern des „Aichacher Landes“ (Altlandkreis Aichach), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind, deren Bezüge die Grenzen nach § 53, Ziffer 2 Abgabenordnung (AO) nicht übersteigen oder deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist.

(2)    Weiterer Zweck der Stiftung ist, im „Aichacher Land“ folgende Bereiche zu fördern:

die Jugend- und Altenhilfe
das öffentliche Gesundheitswesen
die Bildung und Erziehung
die Kunst: Umfasst sind die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden  Kunst sowie die Förderung von kulturellen Einrichtungen und kulturellen Veranstaltungen
die Pflege und Erhaltung von Kulturwerten  
kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen
die Heimatpflege, Heimatkunde und das traditionelle Brauchtum
den Umwelt- und Naturschutz

(3)    Leistungen der Stiftung dürfen staatliche Hilfe nicht schmälern oder ersetzen.

(4)    Die Stiftung ist politisch unabhängig.