Auszüge
aus der S A T Z U N G
der Bürgerstiftung Aichacher Jahrtausendweg
Am
31.12.1999 erwarben Bürger des „Aichacher Landes“ 2000 von ihnen selbst
gestaltete Pflastersteine. Im Stadtpark der Stadt Aichach wurde mit diesen
Steinen ein Weg angelegt, der als „Aichacher Jahrtausendweg“ benannt wurde.
Diese
Idee eines Gemeinschaftswerkes von Bürgern des „Aichacher Landes“,
entstanden in der Redaktion der Aichacher Zeitung, ist im Hinblick auf die außerordentlichen
Herausforderungen und Belastungen für die
Bürger in unserem schnelllebigen, erfolgs- und konsumorientierten Zeitalter als
zukunftsweisendes Symbol für die Notwendigkeit von Solidarität und Bürgersinn
im beginnenden neuen Jahrtausend zu verstehen.
Diesem
Grundgedanken schließen wir uns an. Losgelöst von
parteipolitischen Zwängen wollen wir uns unbürokratisch und instanzenlos,
unmittelbar und zeitnah um Bedürfnisse und Nöte der Bürger des „Aichacher
Landes“ kümmern. In diesem Sinne haben wir die „Bürgerstiftung Aichacher
Jahrtausendweg“ gegründet.
Stiftungszwecke
(1)
Ein Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung vorwiegend von Bürgern
des „Aichacher
Landes“ (Altlandkreis Aichach), die infolge ihres körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind, deren Bezüge die
Grenzen nach § 53, Ziffer 2 Abgabenordnung (AO) nicht übersteigen oder deren
wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist.
(2) Weiterer Zweck der Stiftung ist, im „Aichacher Land“ folgende Bereiche zu fördern:
die Jugend- und Altenhilfe | ||
das
öffentliche Gesundheitswesen |
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die
Bildung und Erziehung |
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die
Kunst: Umfasst sind die Bereiche der Musik, der Literatur, der
darstellenden und bildenden Kunst sowie die Förderung von
kulturellen Einrichtungen und kulturellen Veranstaltungen |
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die
Pflege und Erhaltung von Kulturwerten |
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kulturelle
Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen |
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die
Heimatpflege, Heimatkunde und das traditionelle Brauchtum |
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den
Umwelt- und Naturschutz |
(3)
Leistungen der Stiftung dürfen staatliche Hilfe nicht schmälern oder
ersetzen.
(4)
Die Stiftung ist politisch unabhängig.